Informationen rund um die novellierte 1. BImSchV!
Die novellierte 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) tritt mit dem Stichtag 22. März 2010 in Kraft. Die neue Verordnung bringt gravierende Änderungen mit sich, die diese Verordnung auch für "Normalbürger" wichtig werden läßt:
- Vorgeschriebener Betrieb eines Pufferspeichers für Neuanlagen von wasserführenden Kaminen
- Vorgegebenes Größenverhältnis für Pufferspeicher
- Strengere Abgas-Grenzwerte
- Wichtiger Begriff: Einzelraumfeuerungsanlage
- ... Messpflicht bzw. Nachweispflicht der Grenzwerte durch den Betreiber
- Nachrüsten der Anlage ...
- ...
In der 1. BImSchV wurde der Begriff "Einzelraumfeuerungsanlage" definiert. Bei allen Informationen, die Sie zu diesem Thema lesen und hören, steht und fällt die Aussage damit, ob es sich um eine Einzelraumfeuerungsanlage handelt oder nicht. Ohne dem Wissen, ob der für Sie interessante Kamin zu der Gruppe Einzelraumfeuerungsanlage gehört, sind alle Aussagen vollkommen wertlos und wohl eher verwirrend für Sie.
Sie als Betreiber sind verantwortlich für die Einhaltung der Grenzwerte, nicht der Hersteller. Lesen Sie also nach, informieren Sie sich, ob für Ihre Anlage eine Herstellerbescheinigung ausreicht, oder ob der Schornsteinfeger bei Ihnen eine Messung zur Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte durchführen muss.
| Dateibeschreibung | Datei |
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Novellierte 1. BImSchV im Detail Erläuterungen und Hinweise von Rolf Nemus |
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Komplette novellierte 1. BImSchV Gesetzestext lt. Bundesgesetzblatt |
Wer es noch genauer und offizieller wissen möchte, der kann hier zu den Seiten des Bundesmisteriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gelangen.